Parkordnung

EIGENTÜMER
Es wird vorausgesetzt, daß jeder Eigentümer die Parkordnung einhält, dieses gilt
auch für seine Gäste. In jeder Wohnung, die vermietet wird, muß die Parkordnung
deutlich sichtbar angebracht sein, in Niederländisch und/oder Deutsch. Der
Niederländische Text ist rechtsverbindlich.
VERKEERSREGELN
Auf diesem Gelände gelten die Regeln der Straßenverkehrsgesetzgebung.
A. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 1 5 km/h.
B. Das Parken außerhalb der Parkplätze oder des dafür vorgesehenen Stellplatzes
beim eigenen Hause ist verboten.
C. Das Feriendorf ist nur zugänglich für PKW und Kleinbusse, ggf. mit kleinere
Anhänger.
D. Bewohner und Besucher sind gehalten, den Anweisungen des Vorstandes sowie
vom Vorstand ermächtigter Personen
     Folge zu leisten.
BENFUTZUNG VON KRAFTFAHRZEUGEN
Wohnwagen, Wohnmobile, Bootsanhänger und sonstige Anhänger sind nicht
gestattet Bootsanhänger sind nur auf dem Grundstück eines Eigentümers
gestattet.
PARKEN
Parken auf den Straßen oder auf den Grünstreifen ist im gesamten Dorf
VERBOTEN.
Es darf ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen bei lhrem eigenen
Haus oder auf einem der größercn allgemeinen Parkplätze geparkt werden.
ABFALLENTSORGUNG
– Haus- bzw. Restmüll
An verschiedenen Standorten befinden sich Container zur Entsorgung des
gewöhnlichen Hausmülls. Es ist verboten, Grünabfall in diese Container
einzuwerfen. Der Eigentümer eines Hauses (der auch für seine Mieter haftet), von
dessen Grund falsch entsorgter Grünabfall stammt, wird für das Einwerfen des
Grünabfalls in den Container zur Zahlung eines Bußgeldes herangezogen, dessen
Höhe sich richtet nach den Kosten für das Leeren eines Containers (42 Euro,
Preisliste 2003) zuzüglich eines Aufschlages für den Verwaltungsaufwand (Beschluß
der Mitgliederversammlung vom 31.05.2003).
– Grünabfall und Sperrmüll
Beim Parkplatz (Ende Botterlaan und Grevelingse Slag) befinden sich je ein
Lagerplatz für Grünabfall und ein Lagerplatz für Sperrmüll.
Eigentümer und deren Mieter werden darauf hingewiesen, daß es verboten ist,
Metallschrott, Elektrogeräte und Bauschutt dort abzulagern. Bitte lesen Sic
die Hinweisschilder!
KANALISATION
Bei allen Verstopfungen soll der Eigentümer die Firma Boers Riooltechniek
beauftragen   ( Tel. +31653405194 oder 0166672130 ).
Durch Firma Boers wird die Ursache der Verstopfung festgestellt und dem
Verantwortlichen
( Eigentümer oder Verein der Eigentümer )  in Rechnung gestellt zur Bezahlung.
Falls ein Eigentümer eine andere Instanz beauftragt, eine Verstopfung zu
beseitigen, werden diese Kosten nicht vom Verein der Eigentümer übernommen.
HUNDE
Hunde dürfen im Dorf nicht frei umherlaufen. Halten Sie Hunde draußen deshalb
stets an der Leine.
LÄRMBELÄSTIGUNG
Vermeiden Sie unnötige Lärmbeiästigung fdr lhre Umgebung. Vermeiden Sie daher
laute Musik im Garten oder bei geöffneten Türen bzw. Fenstern. Respektieren Sie
auf jeden Fall die Nachtruhe zwischen 22.00 Uhr abends und 8.00 Uhr morgens.
HAFTBARKEIT
Der Verein der Eigentümer des Zomerdorp Grevelingen haftet NICHT für Schäden
jedweder Art, die Bewohner oder Besucher während ihres Verbleibs im Feriendorf
erleiden.